Einleitung

Wenn über die Einnahmen einer Photovoltaik-Anlage gesprochen wird, geraten schnell mehrere Zahlen durcheinander: der Erlös an der Strombörse, die staatliche Marktprämie und der amtliche Referenzpreis für Solarstrom. Das klingt technisch, entscheidet aber darüber, wie viel Geld am Jahresende tatsächlich übrig bleibt und ob der geplante Refinanzierungsbeitrag aus dem EEG-2027-Entwurf überhaupt greift.

Dieser Artikel erklärt die Zusammenhänge Schritt für Schritt an einem konkreten Datenprofil aus dem Jahr 2025.

Was bei den EEG-Erlösen Agri-PV wirklich zählt

Was bei den EEG-Erlösen Agri-PV wirklich zählt

Die Einnahmen einer PV-Anlage bestehen aus zwei Bausteinen: dem Börsenerlös aus dem Stromverkauf und der Marktprämie als staatlicher Förderkomponente. Beides zusammen ergibt den Gesamterlös.

Genau hier liegt die häufigste Verwechslung. Der Durchschnittspreis, den die eigene Anlage am Markt erzielt, ist nicht derselbe Wert, der für eine mögliche Abschöpfung maßgeblich ist. Maßgeblich ist der amtliche Jahresmarktwert Solar, kurz JWSolar. Wer beide Werte gleichsetzt, rechnet an der falschen Größe.

Dieser Artikel beantwortet vier Fragen: 
Wie setzen sich die Einnahmen aus Börsenerlös und Marktprämie zusammen?
Warum unterscheidet sich der eigene Börsenerlös je genutzter Kilowattstunde so deutlich vom amtlichen JWSolar?
Was gilt heute und was würde der EEG-2027-Entwurf zusätzlich vorsehen?
Und schließlich: Was bliebe bei hohen Strompreisen nach einem Refinanzierungsbeitrag noch übrig?

Das Rechenbeispiel: PV-Anlage mit EEG-Erlösen Agri-PV von 5,5 ct/kWh

Das Rechenbeispiel: PV-Anlage mit EEG-Erlösen Agri-PV von 5,5 ct/kWh

Alle folgenden Rechnungen bauen auf einem konkreten Anlagenprofil einer Anlage des Jahres 2025 auf. Diese Anlage erzeugte insgesamt 1.303.760 kWh Strom. Aus dem Verkauf an der Strombörse ergab sich dadurch ein Börsenerlös von 72.772,69 Euro, bezogen auf 1.007.342 kWh sogenannte Energie Genutzt. Hinzu kommt eine modellierte Marktprämie von 13.594,98 Euro. Beides zusammen ergibt einen Gesamterlös von 86.367,67 Euro.

Wichtig von Anfang an: Diese Zahlen dienen in allen späteren Szenarien nur als Rechenbasis. Es handelt sich nicht um eine historische Abrechnung, sondern um ein transparentes Beispiel, an dem sich die Regeln nachvollziehen lassen. Der zugrunde gelegte anzulegende Wert beträgt 5,5 ct/kWh.

Drei Preisbegriffe, die ständig verwechselt werden

Drei Preisbegriffe, die ständig verwechselt werden

Aus diesen Daten lassen sich drei Preise ableiten, die immer wieder verwechselt werden, obwohl sie völlig unterschiedliche Fragen beantworten.

Der Börsenerlös je Energie Genutzt beträgt im Schnitt 7,224 ct/kWh. Er entsteht, wenn man den Börsenerlös von 72.772,69 Euro durch die 1.007.342 kWh genutzte Energie teilt. Er beschreibt den durchschnittlichen Marktpreis, den genau diese Anlage für ihren vermarkteten Strom erzielt hat.

Der Gesamterlös je Energie Genutzt liegt bei 8,574 ct/kWh. Hier fließt zusätzlich die Marktprämie ein, also 86.367,67 Euro geteilt durch dieselbe Energiemenge. Dieser Wert zeigt, was pro Kilowattstunde inklusive Förderung übrig blieb.

Der dritte Wert ist der amtliche JWSolar 2025 mit 4,508 ct/kWh. Er ist kein Wert der eigenen Anlage, sondern ein bundesweiter Referenzpreis, den die Übertragungsnetzbetreiber jährlich veröffentlichen. Genau dieser Referenzpreis ist im EEG-2027-Entwurf maßgeblich für die Berechnung von Marktprämie und Refinanzierungsbeitrag.

Die entscheidende Erkenntnis: Die beiden eigenen Werte beschreiben die konkrete Anlage, der JWSolar dagegen den bundesweiten Durchschnitt. Sie dürfen deshalb nicht gleichgesetzt werden, auch wenn sie in derselben Einheit angegeben werden.

Warum der eigene Durchschnittspreis nicht der JWSolar ist

Warum der eigene Durchschnittspreis nicht der JWSolar ist

Der häufigste Denkfehler besteht darin, den eigenen Durchschnittspreis von 7,224 ct/kWh mit dem amtlichen JWSolar zu verwechseln. Ein Blick auf die Energieverteilung 2025 löst das Rätsel.

Von den insgesamt erzeugten 1.303.760 kWh zählen nur 1.007.342 kWh als Energie Genutzt. Die restlichen 296.417 kWh fielen in Negativpreisstunden, also in Zeiträume, in denen der Strompreis unter null lag. Diese Menge steht in der Nutzungsrechnung auf null und taucht deshalb im 7,224-ct-Durchschnitt überhaupt nicht auf. Der eigene Durchschnittspreis wird also nur aus dem guten Teil der Erzeugung gebildet und fällt dadurch höher aus.

Der JWSolar dagegen wird bundesweit mit der gesamten Solarerzeugung gewichtet, einschließlich der schwachen Stunden. Zwei völlig unterschiedliche Bezugsmengen führen zwangsläufig zu zwei unterschiedlichen Preisen.

JWSolar berechnen: die Methodik nach EEG einfach erklärt

JWSolar berechnen: die Methodik nach EEG einfach erklärt

Der JWSolar folgt einer klaren Methodik nach EEG, Anlage 1 Nr. 4.3.4, und entsteht in drei Schritten. Erstens wird für jede Viertelstunde des Jahres der bundesweite Spotmarktpreis mit der in dieser Viertelstunde bundesweit erzeugten Solarmenge multipliziert. Zweitens werden diese Werte über alle 35.040 Viertelstunden des Kalenderjahres aufsummiert. Drittens teilt man die Summe durch die im gesamten Jahr bundesweit erzeugte Solarmenge. Das Ergebnis ist der JWSolar.

Damit wird klar, warum der Wert systematisch von den 7,224 ct/kWh abweicht: Der JWSolar ist bundesweit, mit der gesamten Erzeugung gewichtet und amtlich veröffentlicht. Der eigene Wert bildet dagegen nur die eigene Anlage ab und nur deren Energie Genutzt.

Der JWSolar ist alles andere als konstant. Die veröffentlichten Jahresmarktwerte der Übertragungsnetzbetreiber zeigen einen fallenden Trend: 8,003 ct/kWh (2023), 5,858 ct/kWh (2024) und 4,508 ct/kWh (2025).

Das Ausreißerjahr war 2022 mit 22,306 ct/kWh, eine direkte Folge der Energiepreiskrise nach Russlands Angriff auf die Ukraine. Weil teure Gaskraftwerke über die Merit-Order-Logik den gesamten Strompreis bestimmten, wurde auch der Solarpreis auf ein historisches Hoch getrieben.

Seit 2023 wirkt ein gegenläufiger Mechanismus, der Kannibalisierungseffekt. Durch den Rekord-Zubau an Photovoltaik (2024: 16,2 GW) erzeugen immer mehr Anlagen gleichzeitig Strom, ausgerechnet in den sonnenreichen Stunden. Das drückt den Preis genau dann, wenn am meisten Solarstrom im Netz ist. 2025 liegt der amtliche JWSolar mit 4,508 ct/kWh wieder unter dem im Beispiel angenommenen anzulegenden Wert von 5,5 ct/kWh.

Marktprämie oder Refinanzierungsbeitrag: die Systematik verstehen

Marktprämie oder Refinanzierungsbeitrag: die Systematik verstehen

Heute schützt das EEG ausschließlich nach unten. Die Leitfrage lautet: Lag der JWSolar unter dem anzulegenden Wert? Wenn ja, gleicht die Marktprämie die Lücke bis zum anzulegenden Wert aus. Für 2025 trifft das zu, denn 4,508 ct/kWh liegen unter 5,5 ct/kWh. Wenn nein, entfällt die Marktprämie. Eine Obergrenze, die Mehreinnahmen begrenzen würde, gibt es heute nicht.

Genau an dieser offenen Seite setzt der Referentenentwurf zum EEG 2027 an. Er ergänzt die fehlende Obergrenze. Liegt der JWSolar über dem anzulegenden Wert, fließt künftig ein Teil der Mehrerlöse als Refinanzierungsbeitrag zurück. Es gilt: Refinanzierungsbeitrag ist gleich JWSolar minus anzulegender Wert. Eine Viertelstundenregel mildert dabei die Belastung in Zeiten günstiger Preise. Nach unten bleibt die Schutzlogik unverändert: Marktprämie ist gleich anzulegender Wert minus JWSolar.

Entscheidend ist das Zusammenspiel. Marktprämie und Refinanzierungsbeitrag werden jährlich getrennt aus demselben Jahresmarktwert berechnet und erst am Jahresende gegeneinander saldiert. Pro Jahr ist immer nur eine der beiden Größen positiv, nie beide zugleich.

Wie das über verschiedene Preisjahre wirkt, zeigt eine reine Sensitivitätsrechnung mit derselben Anlage und derselben Energiemenge unter den JWSolar-Werten der Jahre 2019 bis 2025. In schwachen Jahren stützt die Marktprämie die Einnahmen, in Hochpreisjahren greift der Refinanzierungsbeitrag. Selbst im extremen Jahr 2022 bleiben nach Abzug des Beitrags noch deutliche Mehreinnahmen. Die Regel deckelt die Spitzen, kappt sie aber nicht vollständig.

Was der EEG-2027-Entwurf für PV-Betreiber bedeutet

Was der EEG-2027-Entwurf für PV-Betreiber bedeutet

So sehr der Entwurf die Systematik verändert, für die realen 2025-Daten ändert sich nichts. Ob nach heutiger Logik oder mit Abschöpfung gerechnet: Der Börsenerlös bleibt bei 72.772,69 Euro, die Marktprämie bei 13.594,98 Euro, die Abschöpfung liegt bei 0,00 Euro, und es bleiben 86.367,67 Euro. Der Grund ist einfach: Der amtliche JWSolar lag 2025 mit 4,508 ct/kWh unter dem anzulegenden Wert von 5,5 ct/kWh, deshalb greift keine Abschöpfung.

Ein fiktives 7-ct-Jahr macht den Unterschied sichtbar

Um zu zeigen, wann die Abschöpfung überhaupt greift, hilft ein bewusst konstruiertes Szenario. Werden alle Börsenpreise proportional um 51,20 Prozent erhöht, bei unveränderter Erzeugung und Zeitverteilung, erreicht der JWSolar exakt 7,0 ct/kWh. Der Börsenerlös steigt dadurch rechnerisch auf 110.034,90 Euro. Das ist keine Prognose, sondern ein transparenter Rechenfall zum Verständnis der Regel.

In diesem Szenario entfällt die Marktprämie vollständig, weil 7,0 ct/kWh über dem anzulegenden Wert von 5,5 ct/kWh liegen. Aus dem Börsenerlös von 110.034,90 Euro wird nach einem Refinanzierungsbeitrag von 13.024,18 Euro ein Erlös von 97.010,73 Euro.

Die Viertelstundenregel ist ein Schutz, kein Bonus

Ein oft missverstandener Punkt ist die Wirkung der Viertelstundenregel. Sie entlastet, sie belastet nicht zusätzlich. Würde jede Viertelstunde gleich behandelt, läge der Refinanzierungsbeitrag im 7-ct-Szenario bei 15.110,13 Euro. Unter Berücksichtigung der günstigen Preiszeiten sind es tatsächlich nur 13.024,18 Euro, eine Entlastung von 2.085,96 Euro. Die Regel nimmt also weniger weg, legt aber nichts obendrauf.

Betrachtet man den gesamten Verlauf von 5,5 bis 7,0 ct/kWh, wächst der Refinanzierungsbeitrag von 0,00 Euro bei Gleichstand von JWSolar und anzulegendem Wert bis auf 13.024,18 Euro, während die Marktprämie ab dem anzulegenden Wert vollständig entfällt.

Fazit: Drei Merksätze zur EEG-Abschöpfung

Fazit: Drei Merksätze zur EEG-Abschöpfung

Am Ende lassen sich die Kernaussagen auf drei Punkte verdichten.

Erstens, für 2025: Es ändert sich nichts, weil der amtliche JWSolar von 4,508 ct/kWh unter dem anzulegenden Wert von 5,5 ct/kWh liegt.

Zweitens, der richtige Preis: Maßgeblich für eine Abschöpfung ist nicht der Umsatzdurchschnitt der eigenen Anlage von 7,224 ct/kWh, sondern der amtliche JWSolar.

Drittens, Gegenpole statt Addition: Marktprämie und Refinanzierungsbeitrag stammen aus derselben Differenz. Pro Jahr ist immer nur eine der beiden Größen positiv, nie beide zugleich.

FAQ

FAQ

Was sind EEG-Erlöse bei Agri-PV?

EEG-Erlöse bei Agri-PV sind Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom. Sie basieren auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Erlöse hängen vom Börsenstrompreis und der Marktprämie ab. Stand 2026, beeinflusst der sogenannte JWSolar den Referenzwert.

Wie berechnet man den JWSolar-Wert?

Der JWSolar-Wert berechnet sich nach den Rechenschritten in der EEG Anlage 1 Nr. 4.3.4. Dabei wird der bundesweite Durchschnittserlös ermittelt. Dieser Wert dient als Referenz für die Marktprämie. Stand 2025 lag der JWSolar bei 4,508 ct/kWh.

Was ist der Refinanzierungsbeitrag im EEG-2027-Entwurf?

Der Refinanzierungsbeitrag ist eine geplante Obergrenze für EEG-Erlöse. Er soll ab 2027 gelten und wird als Differenz zwischen JWSolar und dem anzulegenden Wert berechnet. Der Beitrag ist Teil eines Referentenentwurfs (Stand: Juli 2026) und noch nicht rechtlich bindend.

Wie wirkt sich der EEG-2027-Entwurf auf Agri-PV-Erlöse aus?

Der EEG-2027-Entwurf könnte die Erlöse durch den Refinanzierungsbeitrag begrenzen. Dies betrifft Anlagen, deren Börsenpreise über dem JWSolar liegen. Bei einem fiktiven 7-ct-Szenario könnten die Erlöse um bis zu 13.024,18 EUR sinken.

Was bedeutet die Viertelstundenregel für EEG-Erlöse?

Die Viertelstundenregel schützt vor ungünstigen Preisentwicklungen. Sie sorgt dafür, dass die Marktprämie nicht in Negativpreisstunden berechnet wird. Dies kann zu einer Entlastung führen.

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  12. reslink.org
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  15. wochenblatt-dlv.de

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